Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil zu den Statuten
Die Hauptversammlung vom 17.03.2018 hat die Mitgliederbeiträge mit sofortiger Wirkung wie folgt festgelegt:
Einzelmitglied Fr. 150.00
Familienbeitrag Fr. 200.00
Öffentliche Institution Fr. 350.00
Aufnahmegebühr generell Fr. 50.00 (einmalig)
Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr, unabhängig vom Ein- oder Austritt des Mitgliedes.
Hauptversammlung vom 27.03.2018
Der Familienbeitrag ist nur möglich, wenn alle Familienmitglieder im selben Haushalt wohnen. Beide Partner erhalten das Stimmrecht.